{"id":103,"date":"2017-12-06T14:22:39","date_gmt":"2017-12-06T13:22:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rhein-rausch-randale.info\/RheinRausch\/?p=103"},"modified":"2017-12-15T17:26:57","modified_gmt":"2017-12-15T16:26:57","slug":"fertig-werden-fuer-runde-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.rhein-rausch-randale.info\/RheinRausch\/fertig-werden-fuer-runde-2\/","title":{"rendered":"Fertig werden f\u00fcr Runde 2."},"content":{"rendered":"<p>Am Dienstag, den 02. Mai 2017 war nach 337 Tagen der <a href=\"https:\/\/prozesskoblenz.wordpress.com\/\">Prozess gegen das sogenannte Aktionsb\u00fcro Mittelrhein<\/a> ausgesetzt worden. Der Prozess hatte bis dahin ohne Frage die letzten f\u00fcnf Jahre das Leben aller Angeklagten ma\u00dfgeblich gepr\u00e4gt. Ich habe in dieser Zeit gelernt, dass man in der Bundesrepublik problemlos knapp 2 Jahre wegen einer aufgebauschten Sammlung von Vorw\u00fcrfen 22 Monate in U-Haft gesperrt werden kann, dass es offensichtlich problemlos m\u00f6glich ist dabei mehr als 6 Monate in Isolationshaft gepackt zu werden und dass man nirgendwo so viel \u00fcber die wirkliche Umsetzung der Strafprozessordnung in diesem sogenannten Rechtsstaat lernen kann wie in einem politisch aufgebauschten Mammutverfahren.<\/p>\n<p>Heute kann ich sagen, dass die Verteter der Justiz im Lande Rheinland-Pfalz offensichtlich der Ansicht sind, dass ich noch nicht genug von und \u00fcber sie gelernt habe, denn heute wurde der bereits am 04. Dezember gefasste <a href=\"https:\/\/olgko.justiz.rlp.de\/de\/startseite\/detail\/news\/detail\/News\/strafverfahren-gegen-mutmassliche-mitglieder-des-aktionsbueros-mittelrhein-wird-fortgesetzt-beschluss\/\">Beschluss<\/a> des Oberlandesgerichts Koblenz\u00a0\u00fcber die Wiederaufnahme des Verfahrens ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Um es nicht unn\u00f6tig spannend zu machen. Es geht nat\u00fcrlich in Runde 2. <!--more--><\/p>\n<p>Eigentlich k\u00f6nnte der Artikel hier bereits enden, aber wenn man verstehen m\u00f6chte, was uns da eigentlich verk\u00fcndet wurde, ist es notwendig, dass wir etwas weiter zur\u00fcckgehen. Zur\u00fcck bis in den Mai 2017.<\/p>\n<p>Am 02. Mai 2017 wurde, wie oben bereits erw\u00e4hnt, der Prozess ausgesetzt. Wenn man sich \u00fcberlegt wie viel Zeit, Kraft und Geld der Prozess bereits zu diesem Zeitpunkt gekostet hat, las sich die Pressemitteilung des Landgericht Koblenz zum vorl\u00e4ufigen Ende damals sehr nichtssagend.<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDie Hauptverhandlung wird gem\u00e4\u00df \u00a7 228 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. StPO ausgesetzt, da der Vorsitzende Richter nach den Bestimmungen des rheinland-pf\u00e4lzischen Richtergesetzes mit Ablauf des 30.06.2017 wegen Erreichens der Altersgrenze zwingend aus dem richterlichen Dienst ausscheiden muss und auszuschlie\u00dfen ist, dass die Hauptverhandlung bis zu diesem Zeitpunkt zum Abschluss gebracht werden kann.\u201c<\/p>\n<p>Die in diesem Verfahren bis Ende Juni anberaumten Hauptverhandlungstermine wurden aufgehoben.<\/p>\n<p>Der weitere Verlauf des Verfahrens ist derzeit ungewiss.<\/p><\/blockquote>\n<p>Der weitere Verlauf des Verfahrens war also ungewiss? Ein Formulierung, die bei mir schon damals irgendwie den Eindruck hinterlassen hatte, als h\u00e4tte man Emp\u00f6rung beim Leser ausl\u00f6sen wollen. Im Tenor der Berichterstattung zum Prozess, die sonst immer darum bem\u00fcht war den Eindruck am Leben zu halten, dass vermeintlich unversch\u00e4mte &#8222;Neonazis&#8220; den Rechtsstaat permanent aush\u00f6hlen w\u00fcrden, hatte die Formulierung auf jeden Fall einen Beigeschmack.<\/p>\n<p>Stimmungsmache in einer Pressemitteilung eines Landgerichts? Klingt irgendwie nach unw\u00fcrdigem Verhalten in einem Rechtsstaat. \u00c4ndert nichts daran, dass der Satz sich trotzdem schon damals so las als w\u00fcrde man eine Br\u00fccke zu dem Gef\u00fchl bauen wollen, dass eine Gruppe vermeintlich frecher \u201eNeonazis\u201c nach f\u00fcnf Jahren Prozess nun einfach straflos davonzukommen droht, weil sie den Rechtsstaat am Ende \u00fcberlistet haben. Wie auch immer. Die Debatten, die im Nachgang mit der Aussetzung des Verfahrens auch im rheinland-pf\u00e4lzischen Landtag ausgel\u00f6st wurden, waren auf jeden Fall stark von dieser Sorge gepr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Als die damals noch vollst\u00e4ndige Kammer kurze Zeit sp\u00e4ter dann auch noch eine Einstellung des Verfahrens wegen der \u00dcberl\u00e4nge des Verfahrens verf\u00fcgte, war klar, dass die Emotionen \u00fcberkochen w\u00fcrden. Schlie\u00dflich w\u00e4re eine Einstellung bereits lange vorher in einem anderen Kontext m\u00f6glich und realistisch betrachtet auch f\u00e4llig gewesen. Sie war nur politisch nicht erw\u00fcnscht. Zu gro\u00df w\u00e4re damals schon der Gesichtsverlust gewesen. Im Schatten eines Endes des Verfahrens wegen der anstehenden Pensionierung des vorsitzenden Richters, war klar, dass der Aufschrei und die Sorge um das eigene Gesicht nur noch gr\u00f6\u00dfer ausfallen musste.<\/p>\n<p>F\u00fcr die dann trotzdem erfolgte Einstellung des Verfahrens, als quasi letzte Amtshandlung der Kammer, bleiben f\u00fcr mich daher eigentlich nur zwei m\u00f6gliche Erkl\u00e4rungen \u00fcbrig. Entweder wollte man zum Abschluss der eigenen Karriere zur\u00fcck zu einer Art Gerechtigkeit finden und Menschen, die man in den letzten f\u00fcnf Jahren traktiert hatte, einen Weg zur\u00fcck ins normale Leben erm\u00f6glichen oder man wollte sich selbst entlasten, weil man schon ahnte, dass eine Wiederaufnahme &#8211; was \u00fcbrigens nichts anderes als einen Neuanfang bedeutet &#8211; ein erneuter Kraftakt f\u00fcr alle Beteiligten werden und vor allem wieder Millionen an Steuergeldern vergeuden w\u00fcrde. Vielleicht wollte man einfach die Schuldzuweisung f\u00fcr die erneute Steuergeldverschwendung nicht mit in den Ruhestand nehmen. Zumindest nach dem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts, halte ich diese Deutung f\u00fcr die wahrscheinlichste.<\/p>\n<p>Denn wie das nun einmal so ist. Gegen eine Entscheidung einer Kammer, auch gegen die Einstellung eines Verfahrens, kann nat\u00fcrlich Beschwerde eingelegt werden und jedem Prozessbeteiligten war klar, dass die Staatsanwaltschaft dies nach den ganzen Jahren, die sie sich schon gegen eine vern\u00fcnftige L\u00f6sung gesperrt hatte, auch tun w\u00fcrde. Nat\u00fcrlich erf\u00fcllten sich diese Erwartungen und damit lag die Entscheidung \u00fcber das Verfahren nun gut ein halbes Jahr beim Oberlandesgericht Koblenz.<\/p>\n<p>Bis vorgestern&#8230; Wieder ganz unspektakul\u00e4r hei\u00dft es in dem Beschluss des OLG:<\/p>\n<blockquote><p>1. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird unter Beschluss der 12. gro\u00dfen Strafkammer &#8211; Staatsschutzkammer &#8211; des Landgerichts Koblenz vom 29. Mai 2017 zu Ziffer I. (Einstellung des Verfahrens wegen \u00fcberlanger Verfahrensdauer) aufgehoben.<\/p>\n<p>Das Verfahren ist fortzusetzen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Damit ist klar, dass es wieder losgeht. Jeder von uns hat sich wohl gew\u00fcnscht, dass es anders enden w\u00fcrde, aber war das realistisch?<\/p>\n<p>Einfache Antwort: Nein, war es nicht. Das Verfahren wurde er\u00f6ffnet und damit kann es nur durch Einstellung oder Urteil enden. Eine andere L\u00f6sung sieht die Strafprozessordnung, also das Regelwerk f\u00fcr alle Strafprozesse in der Bundesrepublik Deutschland, einfach nicht vor. Betrachtet man den Aufschrei in den Medien und die stundenlangen Debatten im Landtag dazu, war eigentlich klar, dass das OLG bei allen Gr\u00fcnden, die eine Einstellung gerechtfertigt h\u00e4tten, eine Wiederaufnahme &#8211; was nichts anderes als einen Neuanfang bedeutet &#8211; verf\u00fcgen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz endet leider offensichtlich sp\u00e4testens dort, wo man den Mut aufbringen m\u00fcsste Entscheidungen, die gegen Zeitgeist, Politiker- und das Mediengekreische sprechen, zu treffen. Eigentlich war die Frage, ob es einen Neuanfang geben wird, also falsch. Sie h\u00e4tte lauten m\u00fcssen: &#8222;Wann kommt der Neuanfang?&#8220; Dann w\u00e4re sie zumindest ehrlich gewesen.<\/p>\n<p>Gerechtfertigt war die Forderung nach der Fortsetzung nie. Betrachtet man die Pressemeldungen zum Ende des Prozesses oder sucht sich die Aufzeichnungen des Gestammels der Politiker im Landtag von Rheinland-Pfalz heraus, findet man nur Stimmen, die den Anschein erwecken wollten als w\u00e4ren wir \u2013 die Angeklagten &#8211; bisher weitgehend frei von Schaden geblieben.<\/p>\n<p>Im besten Fall werden die Dauer des Verfahrens und die daher verbauten beruflichen Chancen irgendwo thematisiert. Das hat aus dem Blickwinkel der Angeklagten aber in diesem Verfahren fast nur eine Nebens\u00e4chlichkeit dargestellt. Viel einschneidender f\u00fcr jeden Lebensweg war ohne Frage die U-Haft. Zusammengenommen haben alle 26 anf\u00e4nglich Angeklagten gut 25 Jahre im Gef\u00e4ngnis verbracht. Die letzten sieben Angeklagten, die 2014 aus der U-Haft entlassen wurden, haben allein jeweils zweiundzwanzig Monate in U-Haft verbracht. Zweiundzwanzig Monate U-Haft in einem Staat in dem die Unschuldsvermutung (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MRK\/6.html\">Art. 6 Abs. 2 MRK<\/a>) gelten soll; einem Staat in dem U-Haft eigentlich nicht l\u00e4nger als sechs Monate andauern sollte. Zweiundzwanzig Monate, die, so lehrreich sie auch gewesen sein m\u00f6gen, jeden von uns aus dem bis dahin gewohnten Leben gerissen haben.<\/p>\n<p>Wenn man sich dabei dann noch vor Augen f\u00fchrt, dass die letzten Haftbefehle am 07. Januar 2014 mit der Begr\u00fcndung aufgehoben worden sind, dass die <em>Untersuchungshaft im Falle einer weiteren Haftfortdauer unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig zu werden drohe<\/em>, muss man unweigerlich zu der Frage kommen, was die darauf folgenden drei Jahre Prozessdauer aus Sicht der Justiz eigentlich noch gerechtfertigt haben!<\/p>\n<p>Auch wenn die Beweisaufnahme zum Zeitpunkt der Aufhebung der letzten Haftbefehle im Jahr 2014 noch lang nicht als auch nur ann\u00e4hrend abgeschlossen betrachtet werden konnte, reichte es f\u00fcr diese Beurteilung durch die das Verfahren f\u00fchrende Kammer. Eine besonders hohe Straferwartung scheidet als Grund f\u00fcr die danach noch mehr als drei Jahre fortgesetzte Hauptverhandlung also aus. Es m\u00fcssen daher schon damals andere Gr\u00fcnde die treibende Kraft f\u00fcr die Fortf\u00fchrung des Verfahrens gewesen sein.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich ist aus Sicht der Justiz ein Ende mit einer Verurteilung und damit einhergehend die Legitimation der Freiheitsberaubung gegen\u00fcber einem bis zum Urteil Unschuldigen erstrebenswert. Genauso wie f\u00fcr jeden Angeklagten ein Freispruch &#8211; also quasi die f\u00f6rmliche Anerkennung der Unschuld &#8211; h\u00e4tte motivierend wirken k\u00f6nnen. Ein Interesse an einem Urteil bestand folglich auf beiden Seiten. Mit der Einstellung des Verfahrens im Mai wegen der \u00dcberl\u00e4nge des Verfahrens h\u00e4tte trotzdem ein Schlusspunkt gefunden sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Nun ist alles wieder auf Anfang gestellt. Neue Richter, alte Ankl\u00e4ger und vor allem die verbliebenen Angeklagten. Trotzdem ist alles nicht wie 2012. Niemand ist in Haft und alle Seiten haben gelernt. Wir als Angeklagte haben in den 337 Verhandlungstagen mehr Erfahrung mit der Auslegung und Anwendung der Strafprozessordnung gesammelt als mancher Strafverteidiger vorweisen kann. Erfahrungen, die wir mit in die zweite Runde nehmen werden. Es liegt auf der Hand, dass wir in der Zwischenzeit auch nicht vers\u00f6hnlicher geworden sind, schlie\u00dflich rei\u00dft man uns erneut aus dem normalen Leben, erinnert uns an die vielen Strapazen und raubt uns &#8211; auch ohne erneute U-Haft &#8211; wieder die M\u00f6glichkeit eine normale Lebensplanung vornehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wenn die neu zusammengesetzte Kammer die gleiche Haltung wie ihr Vorg\u00e4nger einnimmt, ist klar, dass der Prozess auch in der zweiten Runde keine kurze Angelegeheit werden wird. Anklagevertreter und Angeklagte werden sich erneut mehr als uneinig \u00fcber Schuld und Unschuld gegen\u00fcberstehen und der Neuanfang des Verfahrens wird wohl eher zu einer Verh\u00e4rtung der Positionen f\u00fchren. Der erste Anlauf des Prozesses war von Anfang an darauf ausgerichtet, dass die Angeklagten unter dem Druck der Situation zusammenbrechen sollten. Sind wir aber nicht und werden wir auch dieses Mal nicht!<\/p>\n<p>Der gesamte Prozess mit damals 26 Angeklagten und einer enormen Anzahl an aufzukl\u00e4renden Anklagepunkten, war ein klarer Kunstfehler, der auf einer Fehleinsch\u00e4tzung von Staatsanwaltschaft und Gericht aufbaute.<\/p>\n<p>Hintergrund dieser Fehleinsch\u00e4tzung war, dass man am Landgericht Koblenz in den vergangenen Jahren bereits mehr oder weniger gute Erfahrungen mit dieser Art der Verfahrensf\u00fchrung gemacht hatte. Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung war &#8211; und ist es mit Sicherheit bis heute &#8211; bei Ermittlungsbeh\u00f6rden in Rheinland-Pfalz, so beliebt, weil er, w\u00e4hrend die Ermittlungen laufen, enorme M\u00f6glichkeiten zur \u00dcberwachung bietet und \u2013 und das ist im Kontext der politischen Verfahrensf\u00fchrung noch viel wesentlicher \u2013 weil auch Leute als Mitglied oder Unterst\u00fctzer einer kriminellen Vereinigung inhaftiert und verurteilt werden k\u00f6nnen, die selbst keine Straftaten begangen haben, sondern sich dem unterstellten Gruppenwillen untergeordnet haben sollen.<\/p>\n<p>Die meisten Leute brechen herausgerissen aus ihrem normalen Leben, in Anbetracht einer gro\u00dfen Ma\u00dfe an Vorw\u00fcrfen, in Haft einfach zusammen, weil klar ist, dass die Aufarbeitung und der Beweis der Unschuld zeitintensiv ist und damit auch die unbequeme Situation der Untersuchungshaft deutlich l\u00e4nger ausfallen kann als die, im Falle einer Kooperation mit den Vertretern der Anklage, zu erwartende Haftstrafe.<\/p>\n<p>Dazu kommt: Um die Aufarbeitung \u00fcberhaupt angehen zu k\u00f6nnen braucht man Anw\u00e4lte, die wirklich ein Interesse an der Sachaufkl\u00e4rung mitbringen. Auch wenn es traurig klingt, selbstverst\u00e4ndlich ist das nicht. Viele Anw\u00e4lte, die in gro\u00dfen Verfahren als Pflichtverteidiger landen, sind nicht sonderlich engagiert, wenn es um die Wahrnehmung der Rechte des Mandanten geht. Die Frage nach Schuld oder Unschuld spielt gerade in Gro\u00dfverfahren oft schon deswegen in den Gerichtss\u00e4len dieser Republik oft leider kaum eine Rolle.<\/p>\n<p>In unserem Fall ging dieser Plan nicht auf und das Verfahren entwickelte sich komplett anders. Es gab bei vielen Angeklagten ein Bewusstsein, dass dieses Verfahren eine politische Dimension hat und einfach ein Angriff auf Menschen ist, die sich in nationalen Parteien und Gruppen engagieren oder in deren Umfeld bewegen. Aus diesem Bewusstsein hatte sich automatisch ergeben, dass der Gro\u00dfteil der Angeklagten gar nicht nach dem Weg des geringsten Widerstandes gesucht hat, sondern den gew\u00e4hlten Lebensweg auch verteidigen wollte.<\/p>\n<p>Wenn die Staatsanwaltschaft Koblenz wirklich jemals an die Richtigkeit der auf 926 Seiten Anklageschrift zusammengetragenen Geschichte geglaubt haben sollte, h\u00e4tte sie diese Sicht mit Beweisen zweifelsfrei in der Hauptverhandlung belegen\u00a0k\u00f6nnen m\u00fcssen. Das hat aber schon beim ersten Anlauf trotz all des Drucks, der mit U-Haft und Isolation erzeugt werden sollte, nicht funktioniert und wird im zweiten Anlauf noch weniger funktionieren.<\/p>\n<p>Die Beweise f\u00fcr die Vorw\u00fcrfe wollten wir damals sehen und das werden wir auch im zweiten Aufguss des Verfahrens einfordern. In Anbetracht der Vielzahl der Vorw\u00fcrfe, war bereits im ersten Anlauf die Anzahl der notwendigen Beweisantr\u00e4ge hoch. Durch die nun neu hinzugekommenen Zeugen, die im ersten Anlauf noch nicht zum Zuge kommen konnte, weil sie als Mitangeklagte auch nach Verurteilung nicht so einfach zu Zeugen umfunktioniert werden konnten, wird die Anzahl der Beweisantr\u00e4ge mit Sicherheit nicht geringer ausfallen. Auch wenn solche Zeilen von naiven Zeitgenossen in Anbetracht des Verlaufs des ersten Anlaufs wie eine Drohung aufgefasst werden k\u00f6nnten, \u00e4ndert das wenig an der zu erwartenden Kulisse.<\/p>\n<p>Beweisantr\u00e4ge sind nun einmal die Instrumente der Verteidigung, um falsche Vorw\u00fcrfe zu entkr\u00e4ften. Zusammen mit Befangenheitsantr\u00e4gen, die bei nicht mit der Strafprozessordnung konformen Verhalten des erkennenden Gerichts gestellt werden k\u00f6nnen, bilden sie das Waffenarsenal, das der Rechtsstaat Angeklagten und ihren Verteidigern zur Verf\u00fcgung stellt. Wer in ihnen Hilfsmittel zur Verschleppung eines Verfahrens sieht, nur weil ihm nicht passt, dass Angeklagte sich auch gegen Vorw\u00fcrfe verteidigen statt sich einfach zu f\u00fcgen, untergr\u00e4bt damit einfach nur den Glauben an den sonst stets zur Legitimation bem\u00fchten Rechtsstaat.<\/p>\n<p>Die Frage, wieso &#8211; nachdem mit der Aufhebung der Haftbefehle bereits zum Ausdruck gebracht wurde, dass die zu erwartende Strafe auch nach Ansicht der Kammer kaum \u00fcber der bereits abgesessenen Untersuchungshaft liegen kann &#8211; nicht lange die Rei\u00dfleine gezogen worden ist, bleibt.<\/p>\n<p>Eine Antwort k\u00f6nnte die bis heute herausstechende \u00c4u\u00dferungen des CDU Abgeordneten Dr. Wilke vom 21.Juli 2015 sein. In der 46. Sitzung des Rechtsausschusses des Landes Rheinland-Pfalz verstieg er sich zu der \u00c4u\u00dferung, dass &#8222;es \u00e4u\u00dfert fatal w\u00e4re, wenn dieser Prozess in irgendeiner Form platzen w\u00fcrde. Er habe ausgef\u00fchrt gehabt, dass Herr Staatsminister Professor Dr. Robbers darauf keinen Einfluss nehmen k\u00f6nne.&#8220; Es aber &#8222;f\u00fcr die Gesellschaft dieses Landes und f\u00fcr die politische Kultur \u00e4u\u00dferst wichtig&#8220; w\u00e4re, &#8222;wenn dieses Strafverfahren zu einem erfolgreichen Abschluss gef\u00fchrt werden k\u00f6nnte. Dies w\u00e4re der dringende Wunsch der CDU, den man an unbekannte Adressaten \u00e4u\u00dfern k\u00f6nne.&#8220; (Siehe dazu: <a href=\"http:\/\/www.landtag.rlp.de\/landtag\/ausschuesse\/rechtsa-46-16.pdf\">Sitzungsprotokoll der 46. Sitzung des Rechtsausschusses vom 21.07.2015<\/a>)<\/p>\n<p>Die Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz gilt als eine S\u00e4ule des Rechtsstaats. Der oben zitierte dringende Wunsch des CDU Abgeordneten Dr. Wilke &#8211; damals schon gerichtet an \u201eunbekannte Adressaten\u201c &#8211; hinterl\u00e4sst daher bis heute ein ganz ungutes Gef\u00fchl. Schlie\u00dflich ist das Protokoll keine Mitschrift irgendeines Privatgespr\u00e4chs oder die Niederschrift einer privaten Meinung, sondern die Mitschrift eines Redebeitrages eines Abgeordneten im Rechtsausschuss.<\/p>\n<p>Bis heute ist nebul\u00f6s wer die unbekannten Adressaten der Worte sein sollten. Angekommen scheinen sie allerdings zu sein. Objektiv betrachtet war bereits damals der Kreis der m\u00f6glichen Adressaten sehr klein. Klar war auf jeden Fall, dass die Einstellung des Verfahrens dem dringenden Wunsch des Dr. Wilke zuwiderl\u00e4uft. Am 5. Mai 2017 wurde in der 32. Plenarsitzung des Landtags von Rheinland-Pfalz dann auch bereits klargestellt, dass alle Parteien mit der Aussetzung mehr als unzufrieden sind. Jede Partei versuchte bereits damals daraus Kapital zu schlagen. Einig war man sich nur in dem Punkt, dass, auch wenn die richterliche Unabh\u00e4ngigkeit zwischendurch mal erw\u00e4hnt worden ist, das Verfahren ein wichtiger Teil des Kampfs gegen Rechts gewesen sei. Ein sich wiederholendes Muster in dieser Republik, aber eine trotzdem merkw\u00fcrdige Haltung, wenn die Vertreter des sogenannten Rechtsstaats im Verlauf und Ausgang eines Verfahrens einen Teil des eigenen politischen Kampfes sehen. Justizia wirkt so einfach instrumentalisiert und ihrer Unschuld beraubt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die verbliebenen Angeklagten, also auch f\u00fcr mich, war die Aussetzung des Verfahrens so oder so kein Weg zur\u00fcck in ein normales Leben. Die Kulisse aus einem Verfahren, das jederzeit wieder losgehen kann, einiger h\u00f6chstwahrscheinlich ziemlich w\u00fctender Staatsanw\u00e4lte, die sich der L\u00e4cherlichkeit preisgegeben gef\u00fchlt haben d\u00fcrften und auch in der Vergangenheit nicht gerade durch besonnenes Vorgehen auf sich aufmerksam gemacht haben, und Politikern, die &#8211; selbst als das Verfahren noch nicht vor die Wand gefahren war &#8211; bereits dringende W\u00fcnsche zum Verfahrensausgang ge\u00e4u\u00dfert hatten, blieben das Damoklesschwert \u00fcber unserem Alltag. Nun haben wir Gewissheit und wenn dieser Prozess erneut beginnt, werden wir uns erneut der Herausforderung stellen.<\/p>\n<p>Die R\u00fcckkehr der Vernunft in Koblenzer Gerichtss\u00e4le und Richterzimmer w\u00e4re zwar auch aus unserem Blickwinkel w\u00fcnschenswert, w\u00fcrde uns heute aber mehr denn je \u00fcberraschen. Der Spiegel nannte Koblenz im Jahr 2002 einmal das Monte Carlo der Strafjustiz. Auch 15 Jahren sp\u00e4ter scheint eine andere Wahrnehmung mehr als schwierig.<\/p>\n<p>Aufgeben ist f\u00fcr uns auf jeden Fall keine Option. Auch in Runde 2 bleibt daher das Motto: <strong>&#8222;Dran! Drauf! Dr\u00fcber!&#8220;<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Dienstag, den 02. Mai 2017 war nach 337 Tagen der Prozess gegen das sogenannte Aktionsb\u00fcro Mittelrhein ausgesetzt worden. Der Prozess hatte bis dahin ohne Frage die letzten f\u00fcnf Jahre das Leben aller Angeklagten ma\u00dfgeblich gepr\u00e4gt. 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