{"id":153,"date":"2018-11-21T15:33:21","date_gmt":"2018-11-21T14:33:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rhein-rausch-randale.info\/RheinRausch\/?p=153"},"modified":"2018-11-22T10:30:43","modified_gmt":"2018-11-22T09:30:43","slug":"abm-verfahren-runde-2-vorbei-verfahren-ausgesetzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.rhein-rausch-randale.info\/RheinRausch\/abm-verfahren-runde-2-vorbei-verfahren-ausgesetzt\/","title":{"rendered":"[ABM-Verfahren] Runde 2 vorbei! Verfahren ausgesetzt."},"content":{"rendered":"<p>Die zweite Runde des Verfahrens gegen das sogenannte \u201eAktionsb\u00fcro Mittelrhein\u201c ist vorbei und das noch bevor es richtig losgegangen ist. F\u00fcr uns Angeklagte eine gro\u00dfe Nachricht mit der wir eigentlich nicht gerechnet hatten. Hintergrund des fr\u00fchen Scheiterns dieses Verfahrensaufgusses ist, da\u00df eine <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Besetzungsr%C3%BCge\">Besetzungsr\u00fcge<\/a> gegriffen hat.<\/p>\n<p>Unsere Skepsis, ob die der Kammer bereits vor Verfahrensbeginn angek\u00fcndigte Besetzungsr\u00fcge greifen w\u00fcrde, lag nicht darin begr\u00fcndet, da\u00df wir an der Substanz gezweifelt h\u00e4tten, sondern war gepr\u00e4gt von unseren Erfahrungen. In Koblenz scheinen juristische Probleme n\u00e4mlich oft erstmal einfach beiseite gewischt zu werden.<\/p>\n<p>Schon im ersten Verfahrenzug gab es Besetzungsr\u00fcgen und mindestens eine davon war so substanziell, da\u00df der Bundesgerichtshof unserer mit Sicherheit auf ein Urteil folgenden Revision &#8211; ganz unabh\u00e4ngig von dem sonstigen weiteren Verfahrensverlauf &#8211; h\u00e4tte stattgeben m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Im ersten Verfahrensaufgu\u00df kam es bekannterweise nicht zu einem Urteil und die Klatsche vom BGH ist der damaligen Kammer damit erspart geblieben. Es gibt unter den Juristen in unserem Verfahren aber nicht wenige, die den offiziellen Grund f\u00fcr das vorzeitige Ende des ersten Verfahrensaufgusses \u2013 also die nahende Pensionierung des Vorsitzenden Richters G\u00f6ttgen \u2013 f\u00fcr vorgeschoben hielten, weil jedes Urteil der Kammer vom BGH wegen der vielen Unstimmigkeiten ohnehin kassiert worden w\u00e4re.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Wie peinlich w\u00e4re es wohl f\u00fcr die Koblenzer Justiz geworden, die der Spiegel bereits Jahre vorher als das <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/sport\/fussball\/daum-prozess-das-monte-carlo-der-deutschen-strafjustiz-a-191226.html\">Monte Carlo der deutschen Strafjustiz<\/a> bezeichnet hatte, wenn das Urteil wegen einer Formalie, die bereits zu Beginn des Prozesses angemahnt worden ist, gescheitert w\u00e4re und man dem Steuerzahler h\u00e4tte erkl\u00e4ren m\u00fcssen, dass die vielen Millionen, die der Prozess bereits im ersten Aufgu\u00df gekostet hat, bewu\u00dft verbrannt worden sind, weil man unbedingt seinen Dickkopf durchsetzen wollte?<\/p>\n<p>All das ist heute Kaffeesatzleserei, weil der erste Verfahrenszug ein anderes Ende nahm, aber erkl\u00e4rt vielleicht unsere Skepsis hinsichtlich des Umganges der Koblenzer Justiz mit begr\u00fcndeten Einw\u00e4nden gegen die Verfahrensf\u00fchrung.<\/p>\n<p>Dieses Mal lagen wir aber falsch. Die neue Kammer unter dem Vorsitz des Vizepr\u00e4sidenten des Landgerichts Koblenz hat zumindest an dieser Stelle souver\u00e4n entschieden und mit einem Beschlu\u00df festgehalten, da\u00df die Besetzungsr\u00fcge greift.<\/p>\n<p>In dem Beschlu\u00df hei\u00dft es w\u00f6rtlich:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eEs wird festgestellt, da\u00df die 12. gro\u00dfe Strafkammer des Landgerichts Koblenz in dem Verfahren (\u2026) nicht ordnungsgem\u00e4\u00df besetzt ist.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Genauer ausgef\u00fchrt wird es an anderer Stelle wie folgt:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDie 12. gro\u00dfe Strafkammer ist ausweislich des f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2018 g\u00fcltigen Gesch\u00e4ftsverteilungsplans als allgemeine Strafkammer besetzt, m\u00fc\u00dfte in hiesigem Strafverfahren zum Aktenzeichen (\u2026) jedoch als Staatsschutzkammer entscheiden, obwohl eine andere Kammer des Landgerichts Koblenz nach der g\u00fcltigen Gesch\u00e4ftsverteilung f\u00fcr Staatsschutzsachen zust\u00e4ndig ist. Damit liegt unter Ber\u00fccksichtigung des Konzentrationsgrundsatzes des \u00a7 74a GVG eine vorschriftswidrige Besetzung der 12. gro\u00dfen Strafkammer vor.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Vorsitzende Richter R\u00fchmann, den man vor Beginn des Verfahrens mit allerlei Vorschu\u00dflorbeeren in der Presse bedacht hatte, verdient damit zumindest an dieser Stelle auch von uns ein Kompliment. Er und der Rest der Kammer haben mit dieser Entscheidung eine Gr\u00f6\u00dfe bewiesen, die ihre Vorg\u00e4nger nicht hatten. Zumindest mich hat es \u00fcberrascht, da\u00df sowas in Koblenz doch m\u00f6glich zu sein scheint.<\/p>\n<p>Das Koblenz dem Ruf als Monte Carlo der deutschen Strafjustiz auch heute noch gerecht zu werden scheint, l\u00e4\u00dft sich aber schon jetzt wieder leider recht deutlich aufzeigen. So berichtete die <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/news\/panorama\/prozesse---koblenz-koblenzer-neonazi-prozess-aus-formellen-gruenden-ausgesetzt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-181121-99-905957\">S\u00fcddeutsche Zeitung<\/a> als eine der ersten von der Aussetzung des Prozesses und beruft sich dabei auf die Aussage einer namentlich nicht genannten Gerichtssprecherin.<\/p>\n<p>In dem Artikel hei\u00dft es, da\u00df die Kammer die Aussetzung vorsichtshalber angeordnet habe, da unterschiedliche Rechtsauffassungen von Gerichtspr\u00e4sidium und Kammer zum Gesch\u00e4ftsverteilungsplan zugrunde l\u00e4gen.<\/p>\n<p>Das deckt sich aber nicht mit dem Beschlu\u00df der Kammer. Es gibt keine unterschiedlichen Rechtsauffassungen. Die Kammer hat der Besetzungsr\u00fcge recht gegeben. Jede Formulierung, die das nicht klar herausstreicht, ist schlicht und ergreifend falsch. Das Lamentieren der Gerichtssprecherin bzw. des Gerichtspr\u00e4sidiums f\u00fcr das sie da zu sprechen scheint ist also wieder einmal Augenwischerei, um den angerichteten Schaden nicht klar benennen zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Und Schaden ist entstanden. Imageschaden f\u00fcr die Koblenzer Justiz und vor allem bei uns Angeklagten. Wer glaubt, da\u00df ein offensichtlich leichtfertig mit einer nicht ordnungsgem\u00e4\u00df besetzten Kammer er\u00f6ffnetes Verfahren keinen Schaden ausl\u00f6sen kann, irrt.<\/p>\n<p>Das Verfahren wird mit Sicherheit noch einmal er\u00f6ffnet, wir sind also noch lange nicht durch mit der Nummer. Bis zum Neubeginn, der wahrscheinlich irgendwann im Laufe des Jahres 2019 liegen wird, hat man den Angeklagten mit dem leichtfertigen Neubeginn erneut ihre beruflichen Chancen und eine Teilnahme am normalen Arbeitsleben genommen. Denn machen wir uns mal nichts vor. Ganz abgesehen von dem Problem einem Arbeitgeber erkl\u00e4ren zu m\u00fcssen wieso man zweimal in der Woche in Koblenz antreten muss, ist ein regul\u00e4res Arbeitsleben mit dieser Termindichte und der zu erwartenden Verfahrensl\u00e4nge einfach nicht vereinbar. Ein Neubeginn des Prozesses bedeutet also in der Regel auch jedes Mal wieder den Jobverlust.<\/p>\n<p>Aber wir wollen nicht klagen. Wir wissen, da\u00df der Preis hoch sein wird und das Verfahren uns wohl noch geraume Zeit begleiten wird. Wir gehen so oder so mit den sinnbildlich erhobenen F\u00e4usten auch in eine dritte Runde, wenn es n\u00f6tig sein wird. Aufgeben war nie eine Option und wird es f\u00fcr uns auch nicht werden.<\/p>\n<p><strong>Ob auf der Stra\u00dfe oder im Gerichtssaal: Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die zweite Runde des Verfahrens gegen das sogenannte \u201eAktionsb\u00fcro Mittelrhein\u201c ist vorbei und das noch bevor es richtig losgegangen ist. F\u00fcr uns Angeklagte eine gro\u00dfe Nachricht mit der wir eigentlich nicht gerechnet hatten. Hintergrund des fr\u00fchen Scheiterns dieses Verfahrensaufgusses ist, da\u00df eine Besetzungsr\u00fcge gegriffen hat. 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