Über die Positionierung zum Staat

Brandenburger Tor

Das Verhältnis zum Staat ist einer der Punkte an denen sich im nationalen Lager häufig Streit entzündet. Reformorientierte Strömungen glauben, dass alles nur eine Frage der momentanen Regierung ist und suchen die Quelle aller Probleme in der Politik der etablierten Parteien. Der eigentliche Fehler liegt also nicht im Staat, seiner Ordnung und seinen Gesetzen, sondern in der Auslegung und Anwendung der Gesetze.

Für systemfeindliche Strömungen ist dieser Gedankengang falsch. Sie halten den Ursprung des uns umgebenden Übels für eine logische Konsequenz der Politik seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Die Bundesrepublik ist für sie ein von den westlichen Alliierten geplantes Konstrukt, das geschaffen worden ist, um damit das deutsche Volk zu zersetzen und Deutschland – also geopolitisch betrachtet das Kernland Europas – unter Kontrolle zu halten.

Dass sich schon aus diesem Widerspruch der Positionen nicht nur Unterschiede im Umgang mit dem Staat und seinen Institutionen ergeben, sondern auch in Strategie und Praxis der alltäglichen politischen Arbeit, liegt auf der Hand.

Genauso liegt auf der Hand, dass trotz gewisser Gemeinsamkeiten in den Zielen eine Zusammenarbeit – selbst punktuell – unter einem ungünstigen Stern steht.

Unabhängig davon existiert eine traurige Gemeinsamkeit beider Strömungen. Beide sind – bis heute – weit davon entfernt wirklichen Einfluss auf die deutsche Gesellschaft zu nehmen und Probleme nicht nur zu thematisieren, sondern auch lösen zu können.

Die Ursache dieser Schwäche ist an verschiedenen Stellen zu suchen. Wenn man Basisaktivisten allerdings fragt was die Hauptursache für diesen Zustand ist, wird man in neun von zehn Fällen als Antwort erhalten, dass in der fehlenden Einheit des „nationalen Widerstandes“ der Keim der eigenen Schwäche liegt. Tatsächlich ist das, was man heute mit dem „nationalen Widerstand“ assoziiert, auf allen Ebenen ziemlich heterogen, zersplittert und oft auch verfeindet.

Ich halte das, in Anbetracht der momentanen Lage aber für logisch und auch nicht für falsch. Man kann nicht einfach alles und jeden bündeln, um damit die eigene Schwäche zu überwinden. Objektiv betrachtet würde auch niemand ernsthaft auf die Idee kommen fünf Krüppel zusammenzufassen, um damit die Leistung eines Soldaten zu ersetzen. Trotzdem ist genau diese Tendenz eine Illusion, die im nationalen Lager seit Jahrzehnten nicht aussterben will.

Die Gleichsetzung von Krüppeln mit unterschiedlichen, schwachen Strömungen mit nationaler Haltung oder nationalem Anstrich, mag drastisch klingen, hilft aber das Problem bildlich darzustellen.

In einem auf Naturgesetzen fußenden Weltbild kann der Keim für eine nationale Einheit, nur in einem gemeinsamen Ziel liegen. Nur gemeinsame Ziele können das Fundament bilden, unterschiedliche Charakter zu einer Einheit zu formen. Deswegen ist es wichtig, dass man die Punkte herausarbeitet, die als Grundstein für eine nationale Sammlungsbewegung von allen akzeptiert werden müssen.

Eine Volksbewegung braucht entweder eine Führungsfigur, der die Menschen bereit sind zu folgen, weil sie die notwendigen Grundsätze verkörpert und vermittelt, oder wenn es keine Ausnahmepersönlichkeit mit so einer Ausstrahlung gibt, braucht es zumindest klare Grundsätze, denen sich jeder unterordnet.

Hat man beides nicht wird die Volksbewegung nach kurzer Zeit an sich selbst scheitern. Da Führungsfiguren mit einer solchen Strahlkraft im Moment nicht erkennbar sind, sind die grundsätzlichen Positionen das alleinige Fundament auf dem wir unsere Arbeit aufbauen müssen.

Das absolute Minimum, um überhaupt als potentieller Gefährte im Kampf gegen den herrschenden Zeitgeist in Betracht zu kommen, ist das Bekenntnis zum eigenen Volk und zum Abstammungsprinzip. Nur wer die auf Blut aufbauende Gemeinschaft und das dazugehörige Recht auf Heimat, also dem nötigen Lebensraum, überhaupt als unveräußerliche Grundsteine begreift, kann sich in unseren Reihen einfinden.

Einigkeit könnte einfach realisierbar sein, wenn diese Grundsteine als Fundament genügen würden. Ein Denkfehler der deutschen Rechten ist allerdings, dass man automatisch mit jedem, der einen mit den eigenen Positionen kompatibel klingenden Standpunkt vertritt, nur zu gern eine Gemeinsamkeit finden möchte. Oft wird der entsprechenden Person im Zuge der Suche nach Gemeinsamkeiten dann einfach auch die Unterstützung der genannten Grundsteine unterstellt, weil es aus irgendeinem Blickwinkel logisch erscheint, obwohl die Unterstützung der Grundsteine  so nie klar formuliert worden ist.

Da die meisten Strömungen, Parteien und Gruppen genauso wie Einzelpersonen in erster Linie darum bemüht sind möglichst viele Mitstreiter zu sammeln, um die eigene Position zu stärken, wird das Gemeinsame eifrig wiederholt und das Trennende möglichst nicht in den Fokus gerückt. Eine simple taktische Entscheidung. Allerdings sind solche Verbindungen daher meist nur von kurzer Dauer und die Enttäuschung danach ist zumindest bei den Leuten, die sich mit viel Idealismus und Hoffnung darauf eingelassen haben, groß.

Ein potentieller Stein des Anstoßes kann das anfänglich erwähnte Verhältnis zum Staat sein. Spätestens an dem Punkt, an dem sich die Frage stellt, ob reformorientiert oder als Feind der herrschenden Ordnung gearbeitet werden soll, wird klar, dass die Grundsteine Volk und Heimat als Fundament nicht ausreichen, um die Richtung des politischen Engagements festzulegen.

Die Frage: Staatsfeind oder nicht?

Der Streit darüber verfolgt die deutsche Rechte nicht erst seit Kriegsende und wird mal mehr, mal weniger intensiv geführt. Eine feindliche Haltung zum herrschenden System, die soweit geht, dass man jede Bemühung um einen Richtungswechsel ablehnt, weil das System als Ganzes als Unterdrückungsapparat begriffen wird, der die Souveränität unseres Volkes unmöglich macht, ist argumentativ natürlich die kompliziertere Position. Die wenigsten Leute nähern sich einer politischen Strömung und sind dabei sofort bereit alles bisher gelernte hinter sich zu lassen. Man sieht Probleme, die man bekämpfen möchte, aber eine Gesellschaft komplett verändern, den Staat mit all den vertraut wirkenden Mechanismen über den Haufen werfen, ist für die meisten Menschen nicht selbstverständlich, sondern wenn überhaupt das Ergebnis eines langen Weges. Eines langen Weges, der bedingt, dass man die Ursprünge der herrschenden Ordnung verstanden hat und die tatsächliche Bedeutung der damit durchgesetzten Politik nicht nur als eine Laune einer Regierung sehen will.

Wer das System nicht als Problem begreift, bringt sich in die argumentativ einfachere Position. Einem Interessenten ist es natürlich einfacher zu vermitteln, dass man nur ein paar Marionetten aus dem Spiel nehmen und die freigewordenen Positionen mit den richtigen Leuten besetzen muss, um damit auch automatisch bessere Ergebnisse zu erreichen. Eine neue politische Richtung – innen- wie außenpolitisch – also quasi mit einem Kreuz auf dem Stimmzettel geboren werden kann. Für mich ein Trugschluss. Schon immer.

Ich bin Staatsfeind, auch wenn es die weniger anschlußfähige Position ist.

Von Zeit zu Zeit entfleuchen Politikern Aussagen, die die Richtigkeit dieser Positionierung zweifelsfrei belegen, aber leider nie zu einem größeren Aufschrei führen. Der bekannteste Ausrutscher der letzten Jahre dürfte die Aussage von Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen der BRD, gewesen sein. Finanzminister Schäuble sagte 2011 in einem Vortrag beim European Banking Congress:

„Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“

Eine bemerkenswerte Aussage, wenn man bedenkt, dass nach offizieller Leseart die BRD doch mit dem Deutschlandvertrag seit 1955 als souveräner Staat anerkannt worden ist. Schäubles Aussage ist belegbar und liegt nicht Jahrzehnte zurück. Man kann sie also nicht einfach überspielen und als überholt darstellen. Sie stammt aus dem Munde eines der wichtigsten Funktionsträgers des Staates. Sie kommt aus den Eingeweiden des Systems und trotzdem eignet sie sich nur bedingt, um neue Interessenten unter unseren Fahnen zu sammeln.

Wer sich nationalen Standpunkten zuwendet, hat in der Regel ganz andere Probleme als die fehlende Souveränität des Staates in dem er lebt. Dass der Ausgangspunkt für Überfremdung und soziale Verelendung auch in der mangelnden Souveränität des Staates zu suchen ist, dass die herrschende Politik nicht souverän entscheiden kann und dabei dem Volk darüber noch Sand in die Augen streut, klingt für viele Menschen eher nach einer Verschwörungstheorie als nach einer sachlichen Analyse. Staatsfeindlichkeit bleibt also trotz solcher Schnitzer in der Selbstdarstellung des Staates eine schwierig mit ein paar Worten begründbare Position. Manchmal bekommen aber auch schwierige Positionen aus ganz unerwarteter Ecke die besten Argumente frei Haus geliefert.

Am 17. Januar 2017 hat das Bundesverfassungsgericht nach fast vier Jahren Bearbeitungszeit sein Urteil über das von den Bundesländern geforderte Verbot der NPD verkündet. Wie jeder mitbekommen haben dürfte, ist die NPD nicht verboten worden. Ihr Streben richte sich zwar gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, aber sei zu erfolglos, um das Verbot gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Es ist ohne Frage eine Ohrfeige, wenn man einem Gegner sagt, dass man ihn gewähren lässt, weil er einfach zu erbärmlich ist, um ihn zu vernichten, aber darum geht es gerade nicht. Das Bundesverfassungsgericht verpackt diese Ohrfeige natürlich in einer nüchterner, weniger hämisch klingenden Formulierung:

9. […]

c) Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.

Das Bundesverfassungsgericht orientiert sich mit dem Urteil stark an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Es ist schwierig zu sagen, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anders ausgefallen wäre, wenn der EuGH weniger klar in seinen vorher ergangenen Entscheidungen gewesen wäre. Es ist aber naheliegend, dass man das Urteil so gefällt hat, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Verbot später wieder aufgehoben und der Bundesrepublik damit einen ordentlicher Imageschaden zugefügt wird.

Die Ohrfeige, die das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil der NPD mitgegeben hat, ist aber nicht der einzige bemerkenswerte Punkt. Das Bundesverfassungsgericht liefert nämlich eine umfangreiche Begründung zu seinem Urteil und genau da wird es interessant.


Exkurs Bundesverfassungsgericht

Um die Bedeutung der Aussagen des Bundesverfassungsgerichts richtig einordnen zu können, ist es notwendig zu verstehen, welche Funktionen das Bundesverfassungsgericht in der Bundesrepublik erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht ist der Hüter der Verfassung, also des Grundgesetzes, was zwar eigentlich keine Verfassung ist, aber in der Bundesrepublik als solche verwendet wird. Es prüft, ob von anderen Gerichten getroffene Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind, kann angerufen werden, wenn die Rechtmäßigkeit von Gesetzen zur Diskussion steht, entscheidet über Organstreitigkeiten, über Parteiverbote und derlei mehr.

Wer sich ein genaues Bild über die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts machen möchte, schaut am besten mal auf die dazugehörige Internetseite, auf der auch alle Entscheidungen veröffentlicht werden, oder liest sich zumindest mal den Wikipedia Beitrag dazu durch. Der entscheidende Punkt für diesen Artikel ist die Funktion als Hüter der Verfassung. An einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts führt in der Bundesrepublik kein Weg vorbei. Die Auslegung der Gesetze durch alle anderen Institutionen stützt sich auf die Marschrichtung, die aus Karlsruhe vorgegeben worden ist. Was auch immer man meint aus den Gesetzen herauslesen zu können, die Entscheidung darüber wie die Gesetze zu verstehen und damit anzuwenden sind trifft das Bundesverfassungsgericht.


Die Formulierungen, mit denen sich das Bundesverfassungsgericht an der NPD abgearbeitet hat, geben also auch einen allgemeinen Rahmen vor. Eine Art Orientierungshilfe für Menschen, die darüber entscheiden, wann eine Partei als Feind der freiheitlich demokratischen Grundordnung anzusehen ist.

So heißt es in dem Urteil ein kleines Stück über der Ohrfeige, die die NPD in völliger Verkennung der Fakten, später als Sieg umzudeuten versuchte.

9. […]

a) Die Antragsgegnerin strebt nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären „Nationalstaat“. Dieses politische Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehören, und ist mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar.

Die Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären „Nationalstaat“ ist also laut Bundesverfassungsgericht mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar. Wer jetzt aufhört zu denken, weil er meint mit dem Wort „Volksgemeinschaft“ eine Vokabel aus der Rhetorik des Nationalsozialismus herausgelesen zu haben, verkennt schnell die Bedeutung des kurzen Abschnitts. Eliminiert man das Wort Volksgemeinschaft mal und ersetzt es durch einen weniger vorbelasteten Begriff gleicher Bedeutung, bleibt als Aussage, dass sich der Kampf für eine ethnische Gemeinschaft, nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts, gegen die Menschenwürde richtet und nicht mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip vereinbar ist.

Die Formulierung lässt keinen anderen Schluss zu, als dass das Bundesverfassungsgericht im Schutz des Volkes als ethnische Gemeinschaft, also einer auf Abstammung aufbauenden Gemeinschaft, einen automatischen Widerspruch zu den Zielen, die im Grundgesetz formuliert sind, sieht. Einen Widerspruch, der automatisch zu einer „Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung“ führen muss.

Wenn uns der sogenannte Hüter der Verfassung so klar sagt, dass das Grundgesetz nicht als Schutzwall einer ethnischen Gemeinschaft ausgelegt werden kann, sondern das Festhalten daran automatisch zu einer Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung führen muss, beantwortet sich die Frage, ob man als an Volk und Heimat glaubender Mensch ein Staatsfeind ist, automatisch.

Mit dem Glauben an Volk und Heimat sind wir Staatsfeinde!

Erkennt man diese Logik einmal an, ist es leicht zu sagen, dass wir aus voller Überzeugung Staatsfeinde sind und sein müssen, weil wir unser Volk und seine Identität verteidigen werden, gegen alle Kräfte, die versuchen unser Volk zu vernichten!

Wer uns nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch glauben machen will, dass man für das Überleben unseres Volkes im Glauben an das Grundgesetz kämpfen kann, entlarvt sich selbst.

Die herrschende Ordnung und ihre Gesetze bestehen, ob uns das passt oder nicht. Daher führt auch für uns kein Weg an den Mechanismen und Institutionen vorbei. Wer aber ehrlich und mit offenen Augen in den Kampf für den Fortbestand unseres Volkes zieht, ist sich darüber bewusst, dass es keinen Frieden mit dem System geben kann.

Wer an Deutschlands Zukunft glaubt und bereit ist dafür zu kämpfen, versperrt sich selbst keine Wege. Es ist trotz aller Gegnerschaft zur herrschenden Ordnung immer klar, dass wir alle Möglichkeiten nutzen, die hilfreich sind unsere Idee ins Volk zu tragen. Das bedeutet aber auch, dass wir dort wo wir ihre Verwaltungsstrukturen, ihre Parlamente nutzen, die Pflicht haben uns nicht anzupassen, sondern diese Strukturen als Bühne zu nutzen für den Kampf um die Wahrheit und das Überleben unseres Volkes.

Wenn wir kommen und auf die Stützen dieses Systems stoßen, muss ihnen sofort klar werden, dass wir nicht korrumpierbar sind und man uns nicht in den Mühlen des Systems rundschleifen kann. Wenn wir kommen, kommen wir als Feinde!

Ihre Verfassung ist für uns nicht mehr als ein Stück Papier.
Der Fortbestand unseres Volks, unserer Identität und unserer Heimat ruft uns zur Tat!

5 Gedanken zu „Über die Positionierung zum Staat

  1. Hervorragender Artikel und eine absolut schlüssige Argumentation! Ich frage mich allerdings, wie ein so brillanter Schreiber wie Du es bist, auf so einen (sagen wir es mal nett) merkwürdigen Blog-Namen kommt. Ich finde der Name passt in keinster Weise zu der hohen Qualität Deiner Artikel.

    1. Ich hatte mir schon gedacht, dass die Wahl des Domainnamens irritierend wirken dürfte. Er bleibt aber gerade dadurch in Erinnerung… 🙂 Ich werde beizeiten bestimmt auch mal einen kleinen erklärenden Text dazu veröffentlichen.

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