Am Montag, den 15.10.2018 ist der Prozeß gegen das sogenannte „Aktionsbüro Mittelrhein“ wegen des Vorwufs der Bildung einer kriminellen Vereinigung in die zweite Runde gegangen. Der erste Prozeßtag liegt damit hinter uns. Der Neuanfang war insgesamt so ernüchternd wie unspektakulär. Der Amtsarzt bestätigte die Erkrankung eines Mitangeklagten und damit endete der Tag eigentlich noch bevor er richtig begonnen hatte.
Die Kulisse im Koblenzer Landgerichts gab trotzdem einen Eindruck davon was uns die nächsten Monate, wenn nicht Jahre, erwarten dürfte. Der uns eigentlich über die Jahre so vertraut gewordene Saal 128 des Landgerichts Koblenz hat sich in den Monaten, die wir nicht dort waren, kaum verändert. Die neue Kammer versucht durch aufgefüllte Reihen zu glänzen und die Besetzung der Staatsanwaltschaft hinterläßt den Eindruck, daß die zweite Garnitur der ersten Runde dieses Mal reichen muß, um die Anklage durchzuboxen. Ein ehrgeiziger Plan, wenn man bedenkt, daß schon die erste Garde in der ersten Runde selten mehr als Gerede und Luftschlösser zu präsentieren wußte.
Presse war relativ zahlreich vertreten. In Ermangelung wirklicher Ereignisse und den farblos wirkenden Anklagevertretern stürzten sich die Pressevertreter in der Berichterstattung zu diesem ersten Termin der zweiten Runde auf die Angeklagten und das, was augenfällig war. Teils sensationslüsternd, teils vielleicht wirklich auch erstaunt wurden zwischenmenschliche Details in den Fokus der Berichterstattung gerückt. Unser Selbstbewußtsein und unsere gute Laune scheinen so überraschend zu wirken, daß man allein damit eine Meldung aufzubauen versucht.
Aber warum sollten wir uns darüber wundern oder klagen? Wenn sich alle Prozeßbeobachter des gestrigen Tages darüber einig sind, daß wir selbstbewußt, ungebrochen und gut gelaunt in diese Runde gehen, dann ist die Nachricht, daß wir auch nach der langen Zeit nicht bereit sind uns dem Druck zu beugen zumindest deutlich geworden.
Unsere gute Laune ist kein Zeichen von Wahnsinn oder Ignoranz der ernsten Lage, sie ist Ausdruck unseres Lebensstils. Niemand von uns ist froh darüber wieder jede Woche in Koblenz antreten zu müssen, aber wir wissen wann wir uns gegen Unrecht zu wehren haben und sind froh es in so guter Gesellschaft tun zu können. Was für Krämerseelen der Untergang wäre, ist für uns mit den Jahren zur Normalität geworden.
Auch ohne wirklich mit dem Verfahren gestartet zu sein, gab durchaus lustige Momente. In ein Landgericht zu kommen und als Nichtjurist an der Eingangsschleuse ohne die Aufforderung Personalausweis und Ladung vorzuzeigen hereingewunken und dabei mit Namen und einem freundlichen „Guten Morgen“ begrüßt zu werden, ist in Anbetracht der Situation einfach nicht alltäglich.
Hoffen wir mal, dass der zweite Prozeßtag nicht so dahinplätschert wie der erste, schließlich haben wir uns für die zweite Runde im Kampf um die Wahrheit viel vorgenommen…
NS: Bevor irgendein Schlaumeier in einer Redaktionsstube daraus eine Ankündigung von Prozeßverschleppung durch Beweisanträge und Befangenheitsanträge abzuleiten versucht, zitiere ich mich lieber ausnahmsweise mal selbst.
Beweisanträge sind nun einmal die Instrumente der Verteidigung, um falsche Vorwürfe zu entkräften. Zusammen mit Befangenheitsanträgen, die bei nicht mit der Strafprozeßordnung konformen Verhalten des erkennenden Gerichts gestellt werden können, bilden sie das Waffenarsenal, das der Rechtsstaat Angeklagten und ihren Verteidigern zur Verfügung stellt. Wer in ihnen Hilfsmittel zur Verschleppung eines Verfahrens sieht, nur weil ihm nicht paßt, daß Angeklagte sich auch gegen Vorwürfe verteidigen statt sich einfach zu fügen, untergräbt damit einfach nur den Glauben an den sonst stets zur Legitimation bemühten Rechtsstaat.
So schwer ist das mit diesen rechtsstaatlichen Rechten und Pflichten gar nicht… Ihr müßt Euch nur darauf einlassen, dass sie – zumindest auf dem Papier – noch für alle gelten.. 😉